
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Vorschläge
- famille
- agriculture
- mobilité
- énergie
- tourisme
- faune
- biodiversité
- vélo
- patrimoine
- randonnée
- produit
- alpage
1. Geltungsbereich
a Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Regionalen Naturpark Gruyère Pays-d’Enhaut (nachfolgend Parc Gruyère Pays-d’Enhaut genannt). Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen, Gruppenbuchungen und sonstige Angebote – insbesondere im Zusammenhang mit Produkten – des Parc Gruyère Pays-d’Enhaut.
b Mit der Bestätigung seiner Buchung oder seines Kaufs akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die detaillierten Bestimmungen sind in Abschnitt II dieser AGB geregelt.
c Es ist zu unterscheiden zwischen Leistungen, die direkt vom Parc Gruyère Pays-d’Enhaut erbracht werden, und Leistungen, die dieser im Namen und auf Rechnung Dritter anbietet. Ist der Parc Gruyère Pays-d’Enhaut der Leistungserbringer und somit Vertragspartner, gelten diese AGB. Tritt er lediglich als Vermittler auf, gelten die AGB des jeweiligen Drittanbieters. Die detaillierten Bestimmungen dazu sind in Artikel 3 geregelt. Jedes Angebot gibt ausdrücklich an, wer Vertragspartner ist.
d Für Pauschalreisen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen, mit Ausnahme der Haftungsbestimmungen gemäss Artikel 2.5 d dieser AGB. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn eine Kombination aus Transport und Unterkunft oder einer weiteren wesentlichen Leistung zu einem Gesamtpreis angeboten wird und die Dauer 24 Stunden überschreitet oder eine Übernachtung umfasst.
2. Der Parc Gruyère Pays-d’Enhaut als Veranstalter
Wenn der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut selbst als Veranstalter auftritt, wird der Vertrag zwischen ihm und dem Kunden gemäss den folgenden Bestimmungen geschlossen:
2.1 Vertragsabschluss und Leistungen
a Die auf der Website oder anderen Kommunikationsmitteln des Parc Gruyère Pays-d’Enhaut präsentierten Angebote stellen eine unverbindliche Offerte dar. Mit der Buchung/Bestellung (mündlich, schriftlich oder online) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung (mündlich, schriftlich oder online) des Parc Gruyère Pays-d’Enhaut zustande.
b Mit der Buchung akzeptiert der Kunde vorbehaltlos diese AGB, die Datenschutzerklärung (siehe Artikel 5.1) sowie die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise.
c Werden Leistungen für andere Teilnehmer gebucht, gilt die buchende Person als Vertragspartner und haftet für die Bezahlung sowie die Einhaltung der Verpflichtungen aller Teilnehmer.
d Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die mit der Buchungsbestätigung übermittelt wird.
2.2 Zahlungsbedingungen / Preise
a Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive aller Steuern. Die Preise in der Buchungsbestätigung sind verbindlich.
b Bei verspäteter Zahlung kann der Parc Gruyère Pays-d’Enhaut die Leistungserbringung einstellen, vom Vertrag zurücktreten und Annullierungskosten gemäss Abschnitt 4 verlangen.
2.3 Annullierung und Vertragsänderung durch den Kunden
a Annullierungen und Änderungen müssen mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
b Die angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Mehr Personen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Parc Gruyère Pays-d’Enhaut teilnehmen, gegen entsprechende Mehrkosten. Bei weniger Teilnehmern bleibt der volle Preis geschuldet.
c Wenn der Kunde die Leistung vor Beginn der Leistung storniert, gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
- Bis zu 7 Werktage vor Beginn der Leistung: 0 % des Gesamtpreises.
- 3 bis 7 Werktage vor Beginn der Leistung: 50 % des Gesamtpreises.
- Nach Ablauf der Frist von 3 Werktagen vor Beginn der Leistung: 100 % des Gesamtpreises.
Es gilt das Datum, an dem die Stornierung beim Parc Gruyère Pays-d'Enhaut eingeht. Geht die Stornierung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag bei ihm ein, gilt der nächste Werktag.
Zusätzlich zu den oben genannten Stornierungskosten wird bei Pauschalangeboten sowie bei Leistungen für Gruppen, Unternehmen und Schulen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 berechnet, unabhängig von der Kündigungsfrist.
d Das Nichterscheinen (no show) des Kunden wird wie eine Stornierung am selben Tag behandelt, wie in Artikel 2.3 c angegeben.
e Wenn die gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann, ist es grundsätzlich möglich, eine Ersatzperson zu benennen, die die Leistung zu denselben Bedingungen übernimmt. Die Ersatzperson haftet zusammen mit der Person, die die Buchung vorgenommen hat, gesamtschuldnerisch für die Zahlung.
f Der Kunde ist für seine Anreise zum Ort der Dienstleistung verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft erfolgt keine Rückerstattung und der volle Preis wird in Rechnung gestellt.
2.4 Annullierung und Vertragsänderung durch den Parc Gruyère Pays-d’Enhaut
a Der Parc Gruyère Pays-d’Enhaut verpflichtet sich zur korrekten Leistungserbringung.
b Wird die Erbringung einer Leistung durch höhere Gewalt (z.B. Umweltkatastrophen, Naturereignisse, Epidemien usw.), durch behördliche Anordnungen jeglicher Art oder durch Streiks erschwert oder kann sie nicht stattfinden, ist der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut berechtigt, die Buchung zu stornieren. Der bereits bezahlte Preis wird nicht zurückerstattet. Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschliessen, die diese verschiedenen Fälle höherer Gewalt abdeckt, geht zu Lasten des Kunden.
c Wenn andere Gründe, die nicht im Einflussbereich des Parc Gruyère Pays-d'Enhaut liegen, die Durchführung der Leistung verhindern, kann der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut wählen, ob er das Angebot annulliert oder eine gleichwertige Ersatzlösung findet. Im Falle einer Stornierung wird der gesamte Preis zurückerstattet.
d Wird die Leistung nach Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut zu vertreten hat, unmöglich oder wird sie von ihm annulliert, so werden die vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Eventuell noch offene Forderungen von Parc Gruyère Pays-d'Enhaut gegenüber dem Kunden aus der stornierten Buchung verfallen.
e Einige vom Parc Gruyère Pays-d'Enhaut angebotene Veranstaltungen können auf einer Mindestteilnehmerzahl basieren. Wird diese nicht erreicht, ist der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut berechtigt, die Buchung nach Ablauf der Anmeldefrist zu stornieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden rechtzeitig benachrichtigt und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
f Wenn eine Veranstaltung aufgrund eines Verschuldens des Kunden abgesagt werden muss, ist ein Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen.
2.5 Haftung
a Wenn der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut als Veranstalter auftritt, kann er nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln haftbar gemacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für Hilfspersonal ist ausgeschlossen. Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut kann in keinem Fall für das Verschulden eines Kunden oder eines Dritten haftbar gemacht werden. Jede Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, seien sie direkt oder indirekt, ist ausgeschlossen.
b Persönliche Versicherungen (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung, Gepäckschäden und Gepäckverlust) gehen zu Lasten des Kunden. Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut lehnt jede Haftung ab.
c Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, die vom Kunden mitgebracht, gemietet oder zur Verfügung gestellt wurden.
d Im Rahmen der Pauschalreisen haftet der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, die den Kunden, für die eine Buchung vorgenommen wurde, zugefügt werden. Für andere Schäden (wie Sachschäden und reine Vermögensschäden) haftet Parc Gruyère Pays-d'Enhaut pro Kunde höchstens bis zum zweifachen Preis der Pauschalreise, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2.6 Rückerstattung von Transportkosten
a Im Rahmen des Verkaufs eines Pauschalarrangements für die Tour durch die Grafschaft Greyerz erstattet der Park die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel, die zwischen dem Wohnort (oder dem Ort der Einreise in die Schweiz) und dem Abfahrtsort des Pauschalarrangements entstanden sind.
b Die Erstattung erfolgt bei Vorlage eines gültigen Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und entspricht den tatsächlichen Kosten der Fahrt in der 2ᵉ Klasse, bis zu einem Höchstbetrag von 80 CHF pro Person und Strecke. Bei einem Ticket in 1re Klasse oder der Nutzung eines Generalabonnements wird der Erstattungsbetrag vom Parkpersonal auf der Grundlage der auf der Website www.cff.ch verfügbaren Informationen und Tarife festgelegt.
c Der Park behält sich das Recht vor, dieses Angebot jederzeit ohne Vorankündigung oder Begründung zu ändern oder einzustellen.
3. Naturpark als Vermittle
a Wenn der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut Leistungen Dritter als Vermittler anbietet, wird der Vertrag über den Inhalt der Leistung des Dritten zwischen dem Kunden und dem betreffenden Veranstalter geschlossen. Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut gilt nicht als Vertragspartei. Die Leistungen Dritter unterliegen den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Leistungen Dritter, die auf der Website oder einer anderen Plattform des Parc Gruyère Pays-d'Enhaut präsentiert werden, gelten als unverbindliche Angebote Dritter.
b Der Dritte ist als Vertragspartner des Kunden allein für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich. Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut übernimmt keine Garantie für die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrags. Alle Reklamationen sind ausschliesslich und unverzüglich an den Dritten zu richten.
c Im Falle einer Stornierung sind die etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Rückerstattungsbedingungen des Partners massgeblich.
d Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistung eines Dritten entstehen. Eventuelle Schadenersatzforderungen sind an den Dritten zu richten.
4. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Produkten und Merchandising
a Unter Produktverkauf versteht man alle Bestellungen, die für Angebote von regionalen Produkten, Brettchen, Picknicks und Paketen des Parks getätigt werden. Unter Merchandising versteht man alle Werbematerialien des Parks wie Taschenmesser, Stoffbeutel, Karaffen etc. Produkte und Merchandising können per E-Mail, Telefon oder direkt auf der Website des Parks bestellt werden.
b Die Bestellung des Kunden erfolgt durch das Absenden des Live-Bestellformulars, per E-Mail oder Telefon. Sie gilt als rechtlich verbindliches Angebot gegenüber dem Parc Gruyère Pays-d'Enhaut, an das der Kunde eine Woche lang gebunden ist. Nach Übermittlung der Bestellung wird eine Empfangsbestätigung versandt, die keine rechtliche Wirkung hat.
c Der Kaufvertrag wird abgeschlossen:
- mit dem Versand einer effektiven Bestellbestätigung per E-Mail ;
- mit der Bereitstellung der bestellten Produkte für den Versand an den Kunden.
d Zuvor steht es dem Parc Gruyère Pays-d'Enhaut frei, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Er lehnt diesbezüglich jede Haftung ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wenn für die bestellten Produkte bereits Zahlungen geleistet wurden, wird der Betrag zurückerstattet.
e Bestellungen werden in der Regel von Montag bis Freitag bearbeitet.
f Die Postlaufzeit kann variieren, zwischen 2 und 5 Werktagen. Postlieferungen erfolgen ausschließlich an die vom Kunden angegebenen Adressen in der Schweiz.
g Das Lieferdatum wird in der Auftragsbestätigung per E-Mail angekündigt. Es handelt sich dabei nicht um ein Fälligkeitsdatum im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR. Eine Verzögerung tritt erst nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung des Kunden ein. In jedem Fall wird dem Parc Gruyère Pays-d'Enhaut eine Nachfrist von zwei Wochen für die Nachlieferung eingeräumt.
h Für die Versandkosten gelten die allgemeinen Tarife der Schweizerischen Post. Sie hängen in der Regel von der Menge, der Grösse und dem Gewicht des Produkts ab. Die Verpackungskosten sind im angezeigten Preis enthalten.
i In der Regel erfolgt die Zahlung per Rechnung. Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung in Schweizer Franken bezahlt werden. Dieser Tag gilt als Fälligkeitsdatum im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR, was bedeutet, dass der Kunde automatisch in Zahlungsverzug gerät, ohne dass eine Mahnung verschickt wird.
j Eine Lieferung gilt als zugegangen, sobald sie sich im Einflussbereich des Kunden befindet (z.B. Briefkasten, Hauseingang, erste Abholmöglichkeit bei der Post; nachfolgend Lieferung).
k Der Kunde verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen. Allfällige Beanstandungen betreffend Qualität und Vollständigkeit sind dem Parc Gruyère Pays-d'Enhaut unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, in schriftlicher Form (z.B. Brief, E-Mail, SMS o.ä.) mitzuteilen. Der Kunde muss seine Reklamation begründen und belegen (z.B. mittels Fotos). Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.
l Der Kunde hat in den folgenden Fällen ein Rückgaberecht, sofern er die Reklamation rechtzeitig gemeldet und ausreichende Beweise vorgelegt hat:
- die gelieferten Produkte sind nicht die richtigen; oder
- die Produkte sind fehlerhaft, z. B. weil sie erheblich von der Beschreibung im Online-Shop abweichen oder weil ihre Funktionalität erheblich eingeschränkt ist.
Eine Rückgabe ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Lieferdatum möglich. Es gilt das Datum des Poststempels.Das Produkt muss sauber, vollständig, mit eventuellem Zubehör und wenn möglich in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.
Wenn der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut die Rückgabe für gerechtfertigt hält, erstattet er dem Kunden den bereits gezahlten Kaufpreis zuzüglich der Rücksendekosten der Schweizerischen Post zurück oder storniert die entsprechende Rechnung.
Sind die Mängel weniger gravierend und ist das Produkt noch brauchbar, behält sich der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut das Recht vor, nur eine teilweise Rückerstattung zu gewähren und die Rücknahme des Produkts zu verweigern.
Lebensmittel werden in keinem Fall zurückgenommen. Wenn der Kunde nachweist, dass die Lebensmittel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung verdorben waren, hat er Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises.
m Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut haftet nur für direkte Schäden und nur, wenn die schädigende Handlung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Indirekte Schäden wie entgangener Gewinn und Mangelfolgeschäden sind daher ausdrücklich von seiner Haftung ausgeschlossen. Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut haftet auch nicht für Handlungen von Transport- oder Speditionsunternehmen (z.B. Transportschäden) und von Erfüllungsgehilfen, die nicht Mitarbeiter des Parc Gruyère Pays-d'Enhaut sind. In diesen Fällen muss sich der Kunde an das Transport- oder Versandunternehmen oder den Erfüllungsgehilfen wenden.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Datenschutz
Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut verpflichtet sich, Personendaten gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Die Datenschutzerklärung von Parc Gruyère Pays-d'Enhaut regelt die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Parc Gruyère Pays-d'Enhaut genau. Der Kunde erklärt, dass er diese Erklärung gelesen und akzeptiert hat, die einen integralen Bestandteil der vorliegenden AGB bildet. Die Datenschutzerklärung kann auf der Website des Parks unter Datenschutzerklärung eingesehen werden.
5.2 Urheberrecht
Der gesamte Inhalt der Website des Parc Gruyère Pays-d'Enhaut ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte gehören dem Parc Gruyère Pays-d'Enhaut oder Dritten. Die Elemente der Website www.gruyerepaysdenhaut.ch sind nur zu Navigationszwecken frei zugänglich. Die vollständige oder teilweise Reproduktion dieser Elemente in jeglicher Form, ob schriftlich oder elektronisch, ist nur mit der ausdrücklichen Erwähnung des Parc Gruyère Pays-d'Enhaut gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen dieser Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Parc Gruyère Pays-d'Enhaut untersagt.
5.3 Schlussbestimmungen
a Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich als ganz oder teilweise unwirksam erweist, wird durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
b Der Parc Gruyère Pays-d'Enhaut behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die massgebliche Fassung ist unter www.gruyerepaysdenhaut.ch abrufbar. Sie gilt für alle Buchungen, die ab dem Datum der Veröffentlichung getätigt werden. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
c Die Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Parc Gruyère Pays-d'Enhaut unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Château-d'Œx (Schweiz).
©Version 2025 / am 25. Februar 2025, Parc Gruyère Pays-d'Enhaut, Château-d'Œx